VKÖ Vorarlberg

Die kulinarische Autorität im Westen –  „Vo da Köch für d´Köch“

„Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Kollegen und unseren Berufsstand ein und decken folgende Schwerpunkte ab: Jugendförderung mit den Xieberger Küchenbullen, Aus- und Weiterbildung sowie Lobbyarbeit für den Kochberuf. Der VKÖ ist ein traditionsreicher Verein, der bereits stolze 121 Jahre besteht (gegründet 1902). Unsere Landesgruppe in Vorarlberg (Sektion Vorarlberg) ist seit mehr als 50 Jahren aktiv. Wir sind stolz auf unsere Wurzeln und unsere Geschichte, aber wir handeln auch aktiv, anstatt nur zu reden.

Die Mitglieder des Vorarlberger Köche Verbandes „VKÖ – Sektion Vorarlberg“ leben das Credo, dass sich auf dem Teller die Energie, Leidenschaft und Meisterschaft widerspiegeln sollte.

In der Küche sind wir unabhängig und selbstständig. Kochen aus Leidenschaft und Passion ist der Schlüssel, um berufliche Ziele und Erfolge zu erreichen. Qualität entsteht nicht zufällig, und ohne Einsatz gibt es keine Ergebnisse – so beginnt unserer Meinung nach die Kunst des Kochens!

Kochen ist für uns nicht nur ein Beruf, sondern eine tiefgreifende Verbindung zu Mensch, Natur und Tierwelt. In der Küche haben wir die Freiheit, kreativ mit der Vielfalt an Produkten umzugehen und uns im wahrsten Sinne des Wortes zu Meisterkünstlern zu entwickeln.“

Kontakt

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Kontakt

Präsident Verband der Köche Österreichs
Präsident KOCH G5
Obmann VLBG.:  KM. Mike P. Pansi
Adresse: Oberklienstraße 16, 6845 Hohenems

Facebook: VKÖ Sektion
Facebook: Jugendmarke

Verband

  • Kompetente Beratung und attraktive Vorteile für unsere Mitglieder
  • Als fachkulturelle Vereinigung leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu Österreichs Tourismuswirtschaft. Unsere Tätigkeit dient vor allem der Förderung des gastronomischen Berufs, der zeitgemäßen und traditionellen österreichischen Kochkunst und gepflegten Tafelkultur.
  • Unsere Mitglieder erhalten attraktive Vorteile und Ermäßigungen bei verschiedenen Veranstaltungen und Seminaren sowie ausgewählten Produkten und werden in beruflichen Fragen kompetent beraten.

Vom Koch zum Küchenmeister – ein Schritt, der neue Chancen und Perspektiven für Weiterbildung und fachliches Know-how bringt

Der Küchenmeister ist im Bereich der Küche eine anerkannte Berufsbezeich-nung und wird mit einem Diplom ausgezeichnet. Köche, die höchste fachliche Qualifikation anstreben, erhalten in der Ausbildung zum Küchenmeister eine gezielte fachtheoretische und praktische Vorbereitung auf die Küchenmeister-prüfung. Diese Ausbildung bringt eine theoretische und praktische Wissens-anreicherung, wie sie im täglichen Betriebsablauf oft nicht möglich ist. Die Ausbildung zum Küchenmeister sollten auch jene Köche absolvieren, die ihre fachlichen Fähigkeiten ausbauen wollen, um einen Sprung auf der Karriereleiter machen zu können. Fachliche Weiterbildung und Lernen kann niemals nicht mehr Zeitgemäß sein und darum müssen wir gerade in unserer Branche dies hochhalten um unseren Ersten Platz in der Welt zu behalten.

VORAUSSETZUNGEN:

  1. Nachweis über den positiven Abschluss der Lehrzeit als Koch bzw. der  Doppellehre Koch / Kellner durch das Lehrabschlusszeugnis oder den Lehrbrief bzw. über den positiven Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule, durch welche die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Koch bzw. der Doppellehre Koch / Kellner ersetzt wird.
  2. Nachweis über acht Jahre Berufspraxis (einschließlich Lehrzeit) als Koch durch entsprechende Zeugnisse
  3. Können Kandidaten ein Lehrabschlusszeugnis nicht erbringen, sind zehn Jahre Berufspraxis als Koch nachzuweisen.

Angesprochen sind ausgebildete oder angelernte Köche mit langjähriger Berufspraxis, die diese Qualifikation und damit einen Schritt auf der Karriereleiter anstreben. Die Ausbildung bringt eine theoretische und praktische Wissensanreicherung, wie sie im täglichen Betriebsablauf oft nicht möglich ist.

Dazu gehört umfassendes Knowhow über Küchenmanagement, Kalkulation und EDV ebenso, wie Zubereitungstechniken, Ernährungslehre, Warenkunde, Lebensmittelhygiene und die„Königsdisziplinen“:

Professioneller Menüaufbau und die Zusammenstellung von Gerichten.

Im breiten Praxisteil des Lehrgangs werden die Fähigkeiten des Zubereitens auf höchstem Niveau abgerundet. Weitere Inhalte wie Kalkulation, Betriebs-wirtschaft und Warenkunde beziehen sich stark auf den Bereich des

Küchenmanagements. Damit werden sie für Führungspositionen in der nationalen und internationalen Top-Gastronomie vorbereitet und können so auch einer Leitbildfunktion entsprechen.

Die Wirtschaftkammer Österreich bietet in ihren Einrichtungen Vorbereitungslehrgänge zur Küchenmeisterprüfung an und begleitet die Interessenten bis zur Prüfung. Hier werden kooperativ vom Vorarlberger Köche Verbandes VkV  des VKÖ Workshops für den praktischen Teil organisiert.

Der Trend zur Küchenmeisterprüfung, welche als eines der höchsten zu erreichenden Ziele im Kochberuf gilt, hat sich deutlich verstärkt.

Ständige berufliche Weiterbildung ist auch nach der Lehre Gebot für jeden Kollegen.

  • Wir fühlen uns unseren Kollegen und Kolleginnen weißen Zunft gegenüber verpflichtet.
  • Wir beraten, informieren, qualifizieren und bilden weiter, betreuen und helfen unseren jungen, motivierten Mitgliedern und Kollegen
  • Wir wollen moderne, innovative Akzente in unserem Gewerbe setzen
  • Wir möchten das für unseren Beruf nötige handwerkliche Geschick und Können pflegen und weitergeben,
  • Wir suchen neuartige Wege und neue Denkansätze zu Weiterentwicklung und zum Erhalt unserer hochstehenden österreichischen Küchenkultur
  • Wir schätzen jeden Kollegen und jede Kollegin, ungeachtet seiner / ihrer individuellen fachlichen Qualifikation und seiner Einbringung in unsere  Berufsvereinigung.
  • Wir tragen Sorge um die Sicherheit und setzen uns für die Humanisierung am Arbeitsplatz  ein.
  • Wir stellen unsere Jugend  in den Mittelpunkt und versuchen auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten einzugehen
  • Wir bemühen uns um gute Kooperationen mit den Fachinstitutionen,  mit den Partnern aus Handel, Wirtschaft und Gewerbe
  • Wir blicken auf die Zukunft unserer REGION, die uns wichtig ist.
  • Wir sind  offen  für nationale, kontinentale und  globale Kontakte und Beziehungen zu befreundeten Berufs- und Standesvereinigungen.
  • Wir setzen uns für übergreifende , humanitäre Projekte, aber auch soziale Hilfe für unsere in Not geratenen Berufskollegen/Innen ein..
  • Wir fördern und fordern „Kreativität, Flexibilität, Engagement, Konstruktive Kritikfähigkeit, Qualitätsbewusstsein und der Blick für den größere Mehrwert
  • Wir glauben fest, dass Gleichberechtigung ein wichtiger Grundsatz in unserem Schaffen, egal ob im Arbeits- oder Vereinsumfeld, ist.
  • Wir nehmen die Menschen wie sie sind und versuchen jeden individuell zu fördern
  • Wir finden, dass niemand auf Grund seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, seiner Anschauungen, seiner Behinderung oder seiner Beeinträchtigung, seines Alters oder seiner sexuellen Neigung diskriminiert werden darf.
  • Es ist uns ein ernstes Anliegen Verantwortung zu übernehmen und eine starke  Interessensvertretung für unseren Berufsstand zu sein
  • Unsere Vision heißt: CHEF
    Nach den Anfangsbuchstaben der englischen Schlagworte:CUISINE, HOSPITALITY, EDUCATION and FOOD
    Übersetzt: KÜCHE, GASTFREUNDSCHAFT, BILDUNG und ESSENKÜCHE und Kochen sind das, worum es uns allen geht und was uns jeden Tag beschäftigt. Status und Kultur eines Landes werden, – unter anderem, – oft anhand seiner Küche gemessen. Um effektiv kulinarische Entwicklungen zu entdecken und auch über den neuesten Stand der Küche anderer Länder zu lernen, sind wir auf Kontakte zu unseren Kollegen (national und international) angewiesen. Die Sektion Vorarlberg des Verbandes der Köche Österreichs hat seit vielen Jahren schon eine sehr intensive Beziehung zu den befreundeten Kochzünften in den Nachbarländern. Dies wollen wir beibehalten und verstärken.GASTFREUNDSCHAFT ist der brüderliche Teil unserer professionellen Beziehungen, durch die langjährige Freundschaften entstanden sind und die uns Köche speziell auch hier in der Bodenseeregion zusammengebracht hat. Vor allem der Einsatz für Andere und die guten zwischenmenschlichen Beziehungen ermöglichen den Erfolg wesentlicher Initiativen. Ohne dieses Prinzip wären wir nicht in der Lage, uns miteinander zu identifizieren.BILDUNG verwandelt das kulinarische Handwerk in einen Beruf. Unser Verband vereint Mitglieder die unterrichten und die gleichzeitig auch lernen wollen. Bildung bietet die Möglichkeit zum Aufstieg, indem sie hilft, das größtmögliche Potenzial jedes individuellen Menschen zu entwickeln.ESSEN brauchen alle Menschen, die meisten lieben es, und wer besonders viel Glück hat, wie wir Köche, bekommt die Gelegenheit, damit zu arbeiten. Hervorragendes Essen kann in Menschen eine Leidenschaft entfachen, die sie zu einem noch höheren Niveau des Engagements anspornt. Uns treibt der Wunsch, hervorragende Zutaten in wunderbare, geschmacksexplosive Gerichte zu verwandeln. Was sich in den Restaurants, Gasthöfen, Hotels und Gastronomischen Einrichtungen Vorarlbergs kulinarisch abspielt und auf die Teller kommt, ist größte Vielfalt und hochkarätiger Genuss.Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es heute, dieses enorme Können unserer Fachleute weiterzugeben, das Wissen zu sammeln, zu katalogisieren und zu erhalten und es unserer Jugend, unseren Mitgliedern, Freunden und Gönnern zugänglich zu machen.

Vorarlberger Köche Verbandes VkV 

Die Herausforderung für uns besteht darin, die großen Themen unseres Berufszweiges in den Mittelpunkt zu stellen.

  • Die nächste Generation von Köchen muss eine noch wichtigere Rolle in unseren Bemühungen spielen. Eine solche Ausrichtung könnte jungen Köchen bei der Gestaltung ihrer Zukunft helfen und sie ermutigen ihren einst erlernten Beruf auch auszuüben. Das wiederum hat zur Folge,dass das bereits erreichte sehr hohe Niveau in den Küchen der gastronomischen Betriebe Vorarlbergs gehalten wird
  • Das Hochhalten berufsethischer Werte ist für alle Kollegen, – egal in welcher Liga sie zuhause sind –, selbstverständliches Ziel.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vertiefung der bestehenden Zusammenarbeit und die Vernetzung der Chefköche untereinander. Zum einen, damit weitreichender agiert werden kann, zum anderen damit neue Mitglieder geworben werden können.
  • Wir sind der Meinung, dass der Zugang aller Kollegen zu Informationen und Fortbildungsmöglichkeiten entscheidend notwendig für die Weiterentwicklung jedes Einzelnen ist. In enger Zusammenarbeit mit unserem Dachverband, dem Verband der Köche Österreichs (VKÖ) wird dies gelingen, davon sind wir überzeugt. Wir glauben daran, dass der Weltbund der Köche, auch „World Association of Chefs Societies“ (WACS), wahrhaftig ein Wegweiser für Köche weltweit darstellt und der gewissenhaft den Stimmen der Mitglieder verpflichtet ist, mit seinen Prinzipien uns klare Vorgaben geben kann. Jedoch sind wir auch in der KOCH G-5 vereinigt und vertreten knapp 35.000 Köche und Mitglieder in den fünf grössten Deutschsprachigen Kochverbänden (Deutschland, Schweiz, Österreich, Südtirol und Luxembourg).
  • Gerade unsere  kulinarische und kulturelle Vielfältigkeit der Region Vorarlberg, ist ein wichtiges Element ist das man in die Welt hinaus tragen muss.
  • Wir sind der Meinung erst wenn man die Koch- und Esskultur eines Landes erlebt und  die wichtigsten  Elemente erlernt hat, versteht man wirklich die Seele und die Kultur einer Bevölkerung und den Zusammenschluss der Individuen als Kollektives Ganzes. Nichts verbindet mehr als Essen und Kochen und kann als höchste Diplomatie angesehen werden.  Die Sprache des Kochens und Miteinander Essens versteht man abseits jeglicher Sprachlicher und kultureller Barrieren. Essen und Genuss kommt heutzutage in der schnelllebigen Welt viel zu kurz und Ihnen wird nicht mehr der Wert zugemessen die es eigentlich benötigen würde um Respektvoll mit den Rohstoffen und Vermächtnissen umgehen zu können.

Die Mitglieder des Vorarlberger Köche Verbandes (VKV) „VKÖ – Vorarlberger Köche“ leben dieses Motto mit voller Hingabe.

Denn wer die Kunst des Kochens beherrscht, ist unabhängig von anderen.

Kochen mit Leidenschaft und Passion ist der Schlüssel, um berufliche Ziele und Erfolge zu erreichen.

Für uns ist Qualität kein Zufall; aus nichts entsteht nichts – so sehen wir den Anfang der Kochkunst.

Kochen bedeutet für uns mehr als nur einen Beruf auszuüben; es ist eine tiefgehende Form des Respekts gegenüber Mensch, Natur und Tierwelt.

In der Küche genießen wir Narrenfreiheit; wir können uns kreativ mit der Vielfalt an Produkten austoben und werden zu wahren Künstlern in unserer eigenen Meisterklasse.

Die Mitglieder des Vorarlberger Köche Verbandes (VKV) „VKÖ – Vorarlberger Köche“ widmen sich voll und ganz diesem Leitmotiv.

STATUTEN DES VORARLBERGER KÖCHE VERBANDS (VKV)  *Neufassung 2014*

STATUTEN DES DACHVERBANDS DER VERBANDES DER KÖCHE ÖSTERREICHS (VKÖ)*Neufassung 1997 * Freiwillige Mitgliedschaft als Sektion Vorarlberg

STATUTEN DES VERBANDES DER KÖCHE „SEKTION VORARLBERG“ – BERUFSVERBAND der  VORARLBERGER KÖCHE

 

§ 1 Name und Sitz und Gliederung des Dachverbandes

  1. Der Dachverband nennt sich „Verband der Köche Österreichs“. Er hat seinen Sitz in Wien und setzt die Tätigkeit des unter gleichen Namen im Jahre 1902 gegründeten und unter Z. 38.383 am 15. September 1902 vom k.u.k. Ministerium des Inneren genehmigten Verbandes fort, der im Jahre 1938 über Anordnung des Stillhaltekommissars aufgelöst wurde. Seit 1928 Mitbegründer des Weltbundes der Kochverbände und daher gleichzeitig Mitglied. Die Sektion Vorarlberg besteht seit 1970 und nennt sich seit 2012 “Vorarlberger Köche Verband”.
  2. Der Name des Vereins lautet: “Vorarlberger Köche Verband” – VKÖ Landessektion Vorarlberg
  3. Der Sitz des Bundesverbandes VKÖ ist Wien
  4. Der Sitz der Landesverbandes VkV ist Dornbirn
  5. Die Gesamtorganisation gliedert sich in den
    a) Bundesverband VKÖ
    b) Landesverband | Sektion (unterhalb zugehörig zum Landesverband)
    c) Fachsektionen | (ggf. eigener Verein – Landesverband VkV agiert nach Aussen als Dachverband)
    d) Bezirksgruppen
    e) Ortsgruppen

§ 2 Zweck und Ziele des Verbandes
Der Verband steht jeder politischen Tätigkeit fern; er sieht seine Aufgaben nur auf rein fachlichem und kulturellem Gebiet.

§ 3
a.) Die fachlichen Interessen des Köchestandes in Österreich zu wahren und zu fördern. Wahrnehmung der Aufgabe einer Berufszunft bzw. Standesvertretung der Köche|innen als einzige und oberste Autorität im Bundesgebiet.
b.) Kontakte zu berufsverwandten Vereinen und Organisationen im In- und Ausland zur Pflege von gemeinsamen Interessen. Aufbau eines Netzwerkes der Köche|innen und Kooperation Weltweit über den Weltbund der Kochverbände WACS.
c.) Zusammenarbeit mit öffentlichen Körperschaften und Institutionen welche die Köche in sozialen und arbeitsrechtlichen Belangen vertreten.
d.) Durchführung von Kochkunst – Konkurrenzen sowie die Entsendung von Mannschaften zu regionalen und internationalen Kochwettbewerbe.
e.) Herausgabe einer periodischen Fachpublikation zur Information der Mitglieder über Fach- und Verbandsfragen.
f.) Hilfestellung zur EU-konformen fachlichen Weiterbildung.

§3 Absatz 1
Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks – soll durch ideelle (a) und materielle (b) Mittel erreicht werden.
Abs.1. a)

  • Weiterbildungsseminare und Kurse vom Lehrling bis zum Senior Lebenslanges Modulares Lernen
  • Kulinarische Authorität und Ansprechpartner im Land Vorarlberg
  • Exkursionen und Bildungsreisen
  • Fachlicher Erfahrungsaustausch
  • Verantstaltungen, Messen und Wettbewerbs Ausrichtung
  • gelegendliche gesellige Zusammenkünfte

Abs.1. b)

  • Mitgliedsbeiträge
  • Subventionen durch öffentliche Institutionen
  • Sponsoring, Spenden, Vermächtnisse und sonst. Zuwendungen
  • Erträge aus Veransaltungen
  • Herausgabe von facheinschlägigen Broschüren oder Büchern

§ 4 Mitglieder des Verbandes

a.) Ordentliches Mitglied kann jeder Koch, Köchin, Patissier und Auszubildende in den genannten Berufen gegen Leistung eines festgesetzten Mitgliedsbeitrages werden, gleichgültig, ob er arbeitnehmend oder arbeitgebend beruflich tätig ist.
b.) Die außerordentliche (AOM) und unterstützende Förderndes (FM) Mitgliedschaft ist für alle Personen und Firmen möglich.
c.) Ehrenmitgliedschaften werden an besonders verdiente Mitglieder des Verbandes, an besonders verdiente Köche des Auslandes und an besonders verdiente berufsfremde Persönlichkeiten verliehen, die sich erfolgreich auf dem Gebiet der Kochkunst, oder durch intensive Förderung des Köchestandes, verdient gemacht haben. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes oder Verbandssektion
d.) Verbandsembleme (Metallschild) und Insignien können durch die Mitglieder käuflich erworben, jedoch nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Nach Erlöschen der Mitgliedschaft muss das Metallschild von öffentlich sichtbaren Stellen entfernt werden bzw. darf nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden.
e.) Logos, Markennamen und die Wortbildmarke “Xieberger Küchenbullen” dürfen im Sinne des Verbandsleben verwendet werden. Für die Führung der Logos und Wortbildmarke in einem Briefkopf, Visitenkarten, Social Media, Email oder sonstigen Mittel ist eine Schriftliche Genehmigung des Eigentümers und des VKV Vorstandes von Nöten. Nach Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt jegliches Recht der Verwendung.

§ 5
Die Verbandsleitung ist nicht verpflichtet, die Nichtaufnahme in die Mitgliedschaft des Verbandes zu begründen.

§ 6 Pflichten der Mitglieder

a.) Es wird erwartet, dass Mitglieder des Verbandes ihren Beruf nach besten Wissen und Können ausüben und die Tradition der österreichischen Kochkunst pflegen und weitergeben.
b.) Das eigene Wissen dem beruflichen Nachwuchs | Jugend vermitteln und durch kollegiale Hilfsbereitschaft positiv in Erscheinung treten.
c.) Aktive Mitarbeit am Verbandsgeschehen und die Ziele des Verbandes in der Öffentlichkeit umsetzen, sowie alles zu Unterlassen was dem Ansehen des Verbandes abträglich sein könnte.
d.) Die beschlossenen Mitgliedsbeiträge und Sonderbeiträge pünktlich zu bezahlen und sich an die Statuten des Verbandes sowie an die Beschlüsse seiner Organe zu halten.
e.) Sich dem öffentlichen, postiven Bild des Berufsstandes und unserer Philosophie der Köche entsprechend zu agieren und zu präsentieren.
d.) Sich unserem Leitbild & Werten entsprechend zu handeln.

§ 7 Rechte der Mitglieder

Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, die aus dem Stand der ordentlichen Mitglieder hervorgehen, haben das aktive und das passive Wahlrecht. Ehrenmitglieder haben das passive Wahlrecht.

§ 8 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod und durch Ausschließung nach § 10.

§ 9

Die Mitgliedschaft kann schriftlich – mit dreimonatiger Kündigungsfrist – zum Jahresende gekündigt werden. Bei unberechtigt aushaftenden Mitgliedsbeiträgen ist eine Kündigung erst nach Bezahlung der offenen Rückstände möglich.

§ 10

Die Ausschließung von der Mitgliedschaft zum Verband erfolgt auf Zweidrittel – Mehrheitsbeschluss des Verbandsvorstandes in Fällen, wo sich das Mitglied einer für den Verband, den Vorständen und den Köchestand nachweislichen, schädlichen Handlung schuldig macht. Dazu zählen auch öffentliche Aussagen, Postings (Social Media wie Fachbook, Twitter, Google+ u.a.). Meinungsverschiedenheiten haben in den dafür nötigen
Gremien und intern ausgetragen zu werden da öffentliche, externe Disputaustragung dem Ansehen des Verbandes schadet.
a) wenn der Mitgliedsbeitrag länger als 3 Jahre Ausständig ist und nicht auf das Mahnverfahren reagiert wird. (Nach 1 Jahren werden die kostenlosen Leistungen für das Mitglied gesperrt bis die offenen Beträge beglichen wurden)
b) Stimmungsmache im Hintergrund gegen den Vorstand und Verband innerhalb der Periode die nur den Zweck haben das Verbandsleben zu stören und keinen zweckdienlichen Grund für alle Mitglieder.

§ 11

Das Erlöschen der Mitgliedschaft bedingt nicht die Rückzahlung eingezahlter Beiträge oder offener Ausstände.

§ 12 Organe des Dachverbandes VKÖ

Die Organe des Verbandes sind:
a.) die Generalversammlung;
b.) der Verbandsvorstand;
c.) das Revisionskomitee;
d.) die Landes-Sektionen.

§ 13 Der Verbandsvorstand wird durch die Mitglieder laut Geschäftsordnung gewählt.

§ 14 Geschäftsordnung des Dachverbandes:

a.) Einsetzen eines Wahlkomitees, bestehend aus 1 Wahlleiter und 2 Beisitzer, die aus dem ordentlichen Mitgliederstand kommen;
b.) geheime Briefwahl;
c.) die Möglichkeit zur Kandidatur für den Vorstand besteht für jedes Mitglied und muss durch die Verbands interne Zeitschrift ausgeschrieben werden. Das passive Wahlrecht endet mit dem 55. Lebensjahr;
d.) für das Präsidium ist eine Kandidatur erst nach einer ganzen Periode als Vorstandsmitglied oder Sektionsobmann möglich;
e.) auf Grund der Meldungen von ordentlichen Mitgliedern wird die Kandidatenliste erstellt und mit dem Wahlzettel den Mitgliedern zugeschickt;
f.) auf dem Wahlzettel kann das Mitglied bis zu 12 Kandidaten für den Vorstand anzeichnen, die 12 meist gewählten Kandidaten bilden den neuen Vorstand;
g.) der neu gewählte Vorstand und die Bundesländer Delegierten wählen das Präsidium – den Präsident und die beiden Vizepräsidenten – welches nur aus gelernten Köchen bestehen kann.

§ 15 Generalversammlung Dachverband

Die ordentliche Generalversammlung wird innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Verbandsjahres, dessen Beginn mit 1. März jeden Jahres festgesetzt ist, abgehalten und muss den Mitgliedern unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher zur Kenntnis gebracht werden. Außerordentliche Generalversammlungen werden über Beschluss des Vorstandes oder schriftlichem Einschreiten unter Angabe der Gründe von mindestens von 1/10 die stimmberechtigten Mitglieder einberufen. Die Generalversammlung ist hinsichtlich ihrer Beschlussfähigkeit nicht an eine bestimmte Anzahl von anwesenden Mitgliedern gebunden, mit Ausnahme der Beschießung der Auflösung (§ 33). Die Generalversammlung fasst, soweit nichts anderes bestimmt ist, sämtliche Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Anträge zur Generalversammlung müssen mindestens sechs Wochen vorher der Zentrale schriftlich übermittelt werden. Die Zentrale informiert – spätestens drei Wochen vorher – die Sektionen über alle Punkte die bei der Generalversammlung behandelt werden.

§ 16

Der Generalversammlung ist vorbehalten:
a.) die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Bilanz;
b.) Verfügung über das Verbandsvermögen;
c.) Änderung der Statuten;
d.) Ernennung von Ehrenmitglieder;
e.) Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes. Verbandsvorstand

§ 17

Der Verbandsvorstand besteht aus:
a.) dem Präsidium. 1 Präsident 2 Vizepräsidenten
b.) dem Vorstand: 1 Kassier 1 Schriftführer 1 Redakteur 6 Vorstandsmitglieder mit verschiedenen Ressorts
Das Kooptieren in die Arbeitsgemeinschaft obliegt dem Vorstand. Die Funktionsdauer des Präsidiums und des Vorstandes beträgt vier Jahre. Die Mitglieder des Präsidiums können nur einmal wiedergewählt werden.

§ 18

In den Aufgabenbereich des Vorstandes gehören:
a.) die Aufnahme und Ausschließung von Mitgliedern;
b.) die Errichtung und Auflösung von Landes-Sektionen;
c.) alle auf den Verband bezughabenden Angelegenheiten;
d.) Bewilligung und Anweisungen sämtlicher Ausgaben des Verbandes;
e.) Einberufung von Generalversammlungen;
f.) Feststellung der Bilanz und des Rechenschaftsberichtes;
g.) Aufnahme und Entlassung des Verbandspersonals;
h.) Beiziehung von Verbandsmitgliedern aus besonderen Anlässen mit beratender Stimme (Senat);
i.) Rechtsgültige Ausfertigungen und Bekanntmachungen werden vom Präsidenten gemeinsam mit einem zweiten Vorstandsmitglied gezeichnet; In den einzelnen Landessektionen vom Obmann und einem zweiten Vorstandsmitglied.
j.) nur der Vorstand ist berechtigt Nationalmannschaften für internationale Ausstellungen zu bestimmen und zu entsenden.

§ 19

Zur Beschlussfassung des Verbandsvorstandes ist die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Vorstandsmitglieder notwendig. Der Beschluss erfolgt mit absoluter Mehrheit. Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet der Präsident oder einer seiner Stellvertreter.

§ 20 Das Revisionskomitee

Das Revisionskomitee besteht aus drei Mitgliedern und wird aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder gewählt. Es ist verpflichtet, die Prüfung der Bilanz, der Kassenausweise und die zeitweise Kontierung der Kasse vorzunehmen. Das Revisionskomitee ist berechtigt, jederzeit Einsichtnahme in die Bücher und die Kassengebahrung zu fordern und ist nach abgelaufener Mandatsdauer wieder wählbar.

§ 21 Das Verbandsvermögen des Landesverband | Sektion Vorarlberg

Das Verbandsvermögen wird aus den Beiträgen der Mitglieder, aus Spenden und den Erlösen aus Veranstaltungen und Aktivitäten gebildet. Das Verbandsvermögen dient zur Deckung der allgemeinen Ausgaben. Das Verbandsvermögen sowie auch etwaige errichtete Spezialfonds für bestimmte Zwecke obliegen der Nutzbarmachung durch die Verbandsvorstehung. Zahlungen abseits der Anteilsmäßigen Mitgliederbeiträge bleiben im Vollbesitz der Landessektion. Bei weitführenden Ausständen des Dachverbandes gegenüber des Landesverbandes kann die Rückführung der Gesamten Mitgliedsbeiträge der Sektion veranlasst werden. In diesem Falle muss eine genaue Absprache mit dem Dachverbandspräsidium und dem Landesvorstandes stattfinden.

§ 22 VKV Landesverband | Sektion Vlbg

Die Verantwortlichkeit für die Geschäfts- und Finanzgebahrung unterliegt des Landesverbandes bzw. der Landes Sektion. Sie untersteht in allem und jedem hinsichtlich ihres Wirkungskreise dem Verbandsvorstand in einer eigenen Geschäftsordnung. Die Gründung von Fachsektionen, Zweigsektionen ist nur mit der Zustimmung des Landesverband Präsidenten (Sektionsobmann) und des Vorstandes möglich, es sollte eine Information an den Bundesverband nach der Gründung gehen. Eine Fachsektion kann ggf. als eigenständiger Verein (nicht Verband) geführt werden mit eigener Geschäftsordnung solange sie nicht entgegen der Statuten des als Landesdachverband auftretender Institution des Vorarlberger Köche Verband wiedersprechen. In Belangen der öffentlichen Auftretet und Zusammenarbeit muss der VkV Vorstand ein Mitsprache Recht haben.

§ 23 Rechten und Pflichten des Landesverbandes VKV und der Landes-Sektion:

a.) Mitglieder zu werben und deren Aufnahme in den Landesverband zu erwirken, ebenso die Ausschließung mit entsprechender Begründung zu beantragen;
b.) gegen vorherige Anzeige mit Angabe der Tagesordnung an den Bundesvorstand Versammlungen zu statutarischen Zwecken (JHV) im eigenen Wirkungskreis abzuhalten;
c.) Resolutionen über Beratungen von Standesfragen zu fassen und diese zur Durchführung an den Bundesverband zu weisen wenn dies Bundesangelegenheiten sind. Landesangelegenheiten obliegen dem Landesverband VKV;
d.) Verpflichtung zum Kommunikationsaustausch innerhalb der Fachsektionen, Zweigsektionen und des Bundesverbandes;
e.) Öffentliche Veranstaltungen die im Namen des VKÖ durchgeführt werden (z.B. Kochkunst-Ausstellungen, Ball) sind durch den Landesverbandsvorstand der Verbands-Zentrale vier Wochen vorher zu melden;
f.) Öffentliche Veranstaltungen die im Namen des VkV oder der Xieberger Küchenbullen durchgeführt werden haben dem Landesverbandspräsidenten und dem Vorstand vorgelegt zu werden und genehmigt zu werden mindestens 6 Wochen vorher.
f.) Berichte über Aktivitäten der Landes-Sektion schriftlich zu melden.
g.)Können als eigenständiger autonomer Verein | Verband in Bundesland agieren.
h.) Den Fachsektionen des Landesverbandes den Zugang und die Mithilfe als Dachverband zu gewähren

§ 24

Der Landesverband | Lande-Sektion hat einmal jährlich eine Versammlung ihrer Mitglieder einzuberufen um den Rechenschafts-Bericht zu erstatten. Nach Prüfung der dargelegten bekannten Sachverhalte und der Kassaprüfung wird der Vorstand durch Beschluss der anwesenden Mitglieder aus der Haftung entlastet und losgelöst für das gesamte abgelaufene Vereinsjahr und sein Handeln. Die Form dieser Versammlung wird dem Landesverband | Landes-Sektion überlassen. Die Versammlung ist hinsichtlich ihrer Beschlussfähigkeit nicht an eine bestimmte Anzahl von anwesenden Mitgliedern gebunden, mit Ausnahme der Beschließung der Auflösung (§ 33). Der Landesverbands Präsident | Sektions Obmann stellt die Beschlussfähigkeit fest und sämtliche Beschlüsse sind mit einfacher Stimmenmehrheit angenommen. Anträge zur Versammlung müssen mindestens vier Wochen vor der Versammlung beim Vorstand in schriftlicher Form eingebracht sein. Weiteres lässt sich der Vorstand die Möglichkeit offen, Abstimmungen per elektronischer Form mit einem speziellen Script das Passwortgeschützt und auf die jeweilig bekanntgegebenen persönliche Email der Mitglieder zugesandt wird ist um Missbrauch vorzubeugen durchzuführen.

§ 25

Der Landesverband VKV Dachverband | Landes-Sektion besteht mindestens aus:
1 Präsidenten/inn VKV | Obmann/frau (zum VKÖ)
1 Vice Präsidenten/inn VKV | Obmann/frau-Stellvertreter (zum VKÖ)
1 Fachsektionsvorsitzende/r der Vlbg. Diätköche (Kooptiert) | Obmann zum Diätköche Verein
1 Kassier/inn
1 Schriftführer/inn
1 Jugendwart/inn
2 Beiräte
Der Landesverband | Sektion ist bei Anwesenheit bzw. dem Stimmrecht von mindestens drei Funktionären mit absoluter Stimmenmehrheit beschlussfähig. Der designierte Präsident | Obmann bestellt seinen Vorstand bei der Generalversammlung nach Ablauf der Amtsperiode von 5 Jahren vor und lässt darüber bei der Generalversammlung von den Mitgliedern abstimmen eine Beschränkung der Wiederwahl der Periode gibt es nicht. Für das Präsidium im Landesverband ist ein Kandidatur erst nach einer ganzen Periode (5 Jahre) als Vorstandsmitglied oder Präsiden|Obmann möglich. Ausnahmen bedarf es einer Abstimmung des Vorstandes und der JHV Mitglieder. Der Präsident | Obmann hat das Recht seine Vorstandsfunktionäre bei nicht ordnungsgemäß Pflichten Erfüllung ihres Resorts aus der Verantwortung zu entlassen und fähigen Ersatz zu bestellen ohne eine abermalige Generalversammlung innerhalb der 5 jährigen Amtsperiode. Eine Hinweispflicht gegenüber den anderen Vorständen besteht aber.
Im Falle des Rücktritts des Präsident | Obmann übernimmt der|die Vizepräsident | Obmann – Stellvertreter und Kassier interminsmäßig die Leitung des Verbands, diese haben Sorge zu tragen das innerhalb 3 Monate, ein neue Obmann und Vorstand gewählt werden muss.
Die Fachsektionsvorsitzenden im Vorstand des Landesdachverbandes VKV wird durch 3 Stimmen des Vorstandes in den Landesdachverbands Vorstand kooptiert. Man unterscheidet von zwei Formen der Fachsektionen:
Ist die Fachsektion kein eigenständiger Verein wird der Leiter mit Wahl der 3 Vorstände des VkV in den Vorstand kooptiert.
Ist die Fachsektion ein eigenständiger Verein wird nach derer Wahl der Obmann dieses Vereins automatisch in den Vorstand des Landesdachverbandvorstandes des VkV kooptiert.
Passive Wahlrecht der Mitglieder zum Präsidenten| Obmann erlischt mit dem vollendeten 55 Lebensjahr.

§ 26

Die Bestellung der Funktionäre des Landesverbandes| Landes-Sektionen erfolgt im Abstand von fünf Jahren durch die Mitglieder der jeweiligen Verband | Sektion in einer Generalversammlung. Der gesamte Vorstand der Landes-Sektion haftet für die Finanzgebarung seiner Sektion mit besten Wissen und Gewissen, in weiter Folge die Dachverbandsorganisation (VKÖ) die, die Landessektionen einberufen hat. Bei einer Geldaussgabe von mehr als 2.000 € ist die Anschaffung von mind. 2 Funktionären abzustimmen. Der Kassier hat die Finanzierungslage zu prüfen und gesondert zu, zu stimmen. Erst dann kann die Anschaffung getätigt und die Auszahlung genehmigt werden.
In Fällen eines “Gefahr in Verzug” erhält der Präsident|Obmann ein Ausnahme Recht. Ebenso betrifft das Angelegenheiten die in den Wirkungsbereich der GV oder des Vorstandes fallen und selbständig Anordnungen oder Entscheidungen zu treffen. Diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch den Vorstand.
Der/die Schriftführer/in hat den/die Vorsitzende/n bei der Führung der Geschäfte zu unterstützen. Insbesondere Unterliegt ihm/ihr das Führen der Protokolle des Vorstandes und der Generalversammlung. Die Archivierung wichtiger Protokolle und Aussendungen an die Mitglieder. Diese Aufgaben können von ihm/ihr nach Absprache mit dem Vorstand auch an ein weiteres Mitglied des Vorstandes oder an einen vereinsangestellte Person übertragen werden.

§ 27

Auf Grund der Tatsache das der VKV als authonomer eigenständiger Verein agiert kann die Dachverbands Generalversammlung den Sektionsobmann nicht einfach absetzen und neu bestellen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag des Dachverbandes im Vorfeld dem gesamten Vorstand des Landesverbandes | Landessektion vorzulegen und zu begründen. Der Landesverbandvorstand stimmt über diesen Antrag nach einer Diskussion und Rechtfertigsmöglichkeit des Sektionsobmannes gemeinsam ab. Nach der Erfolgten Abesetzung in der Zwischenperiode führt ein vom Vorstand bestimmtes Mitglied interimsmäßig den Landesverband | Sektion weiter, bis zu neurlichen Wahl der Sektionsmitglieder des neuen Landesverbandspräsidenten | Sektionsobmann und des gesamten Neuen Vorstandes innerhalb der 3 Monatsfrist.

§ 28

Der VKV Landesverband und Jede Landes-Sektion erhält von den Beitragsleistungen der Mitglieder einen entsprechenden angemessenen Teil zur Deckung der allgemeinen Regieausgaben und um Ihre Aufgaben und Funktionen lt. Statuten nachkommen zu können. Nach Abrechnung und Prüfung der Geschäftsbücher erhält jede Landes-Sektion den ihr zustehenden Geldbetrag überwiesen.
Alle Zahlungen und Vergütungen abseits der ordentlichen Mitgliederbeiträge verbleiben zu 100% in der Landessektion und im autonomen Bundesland Verein. Sind die Ausstände des derzeit geltenden Systems des Bundesdachverbandes gegenüber dem Landesverbandes schon länger als 1 Jahr nicht beglichen worden, behält sich der Landesverband VKV eine Änderung dieses Systems vor. Ein entsprechender Antrag wird den Mitgliedern des Vorarlberger Köche Verband vorgelegt und demokratisch abgestimmt wie in diesem Falle mit dem Bundesdachverbandes vorgegangen wird. Die Fachsektionen die ein Verein bilden agieren gemäß ihren Statuten und Vorständen über Ihr Vermögen selbstständig und verantwortlich. Zwecks der Gegenkontrolle des Landesdachverbandes zu den Fachsektionen einen Bericht vorzulegen.

§ 29

Die Fachsektionen und deren Vermögensstand bilden einen integrierenden Bestandteil des Landesverbandes. Bei Auflösung einer Landes-Sektion | Landesverband bleibt das jeweilig vorhandene Vermögen und Inventar im Eigentum eines etwaigen folgenden Verein mit den gleichen Zielen bzw. bei völliger Schließung übergeht das Vermögen der zweckgebunden Jugendwettbewerbsförderung der Landesberufschule fürs Gastgewerbe Lochau

§ 30 Auflösung der Landes-Sektion

Die Auflösung einer Landes-Sektion kann nur durch den Bundesvorstand erfolgen. Die Bundesverband Mitgliedschaft zum VKÖ der jeweiligen Landes-sektions- Mitglieder bleibt aufrecht. Die Landessektion Vorarlberg behält sich ein Vetorecht für Ihre Auflösung im Dachverbandsvorstand vor, der in einer gesonderten und eigenen Sitzung des gesamten Dachverbandvorstandes erörtert und abgestimmt werden muss, es bedarf einer eine Mehrheit von zwei Drittel.

§ 31 Uneinigkeit in Verbandsangelegenheiten

Über Streitigkeiten in Verbandsangelegenheiten entscheidet ein Schiedsgericht, zu dem jede der Streitparteien drei Mitglieder zu wählen hat, welche wieder ein siebentes Mitglied aus dem Verbandsvorstand, welches nicht an dem Streit beteiligt ist, als Obmann wählen. Die Schiedsrichter sind innerhalb von zwei Wochen bekannt zu geben. Entscheidungen erfolgen mit absoluter Stimmenmehrheit, gegen sie steht eine Appellation nicht zu. Auf Wunsch werden beiden Streitteilen eine Abschrift der Entscheidung ausgefolgt.

§ 32 Auflösung des Bundesverbandes

Die Auflösung des Bundesverbandes kann nur in einer Generalversammlung, in welcher mindestens zwei Drittel der gesamten im Bundesgebiet wohnhaften und je zwei Delegierte jeder Landes-Sektion anwesend sind, mit Zweidrittel-Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sollte jedoch in diesem Falle wegen zu geringer Beteiligung eine zweite Generalversammlung einberufen werden müssen, ist diese ohne Rücksicht aus die Teilnehmerzahl beschlussfähig. Das liquidierte Verbandsvermögen wird nach Beschluss der Generalversammlung verwendet, kann jedoch nicht unter die Mitglieder verteilt werden. Fonds mit bestimmter Widmung müssen ihren oder im Falle nicht sofortiger Vollstreckung der Vinkulierung ähnlichen Zwecken erhalten bleiben. Im Falle einer Behördlichen Auflösung fällt das Vermögen dem Fonds zur Unterstützung Notleidender Köche, die Mitglieder des Verbandes waren, beziehungsweise einer Stiftung zur Förderung des Nachwuchses zu. Eine Auflösung des Bundesverbandes inkludiert nicht die Auflösung der autonomen Landesverbände | Sektionen

PRÄSIDIUM

"KOCH der KÖCHE 2014"
Küchenmeister, Global Master Chef
Biersommeliere
Akkreditierter WACS Juror,
"Bildungscoach Tourismus WKV"
CEO | Küchenchef KOCHMEISTEREI

VKÖ - Sektion Vlbg
A-6845 Hohenems
Tel.: 0043 699 12 25 78 23
Email: [email protected]
Mike P. Pansi

Präsident Verband der Köche

Küchenchef Bierlokal Dornbirn Dipl. Küchenmeister, Dipl.Diätkoch & Biersommelier
Jugendstaatsmeisterkader Trainer "Culinary Team XIEBERG"

Email: [email protected]
Johannes Ratz

1 Obmann Stellvertreter

Küchenmeister, Global Master Chef, Dipl. Diätkoch,
Küchenchef G Data Germany
"KOCH der KÖCHE 2011"
A-Lustenau
Email: [email protected]
Markus Vogel

2. Obmann Stellvertreter

VORSTAND

Chef on Call - Eigentümer/Küchenchef
FachExperten Lehrer - GASCHT (Gastgeber Schule für Tourismusberufe)
Jugendstaatsmeisterkader Trainer "Culinary Team XIEBERG"
A-Lauterrach
HP: www.schoenegge.at
Email: [email protected]
Jens Schönegge

Kassier & WACS Young Chef Ambassador Austria

Dipl. Diätkoch / Küchenmeister

[email protected]
Dietmar Oberhauser

Fachsektionsvorstand Diätköche

BBQ Master

Küchenchef in der LandesBerufschule Lochau Grill & BBQ Staatsmeister 2015

A-Wolfurt

Email: [email protected]
Alexander Heer

Schriftführer & BBQ Fachsektion

Küchenchefin & Eigentümerin Mizzitant Bludenz

Mizzitant.


Email: [email protected]

Denise Amann

Schriftführerin Stellvertreter & Frauenbeauftragte

Küchenchef

Diät.gesch.Koch

Email: [email protected]
Edwin Jürgends

Vorstandsmitglied - Fachsektion GV

Jungkoch - Kleinwalsertal
Johannes Schühle

Jugendaktionen & Social Media

Küchenchef - Jugendwerstätte Dornbirn
Bobby Eder

Jugendwart

Jungköchin Mohren Rankweil Junior

Staatsmeisterschaft Küche Goldmedaille

Xieberger Küchenbulle
Isabella Metzler

Vorstandsmitglied Jugendaktionen

Patissier Hotel Rickaschwende Dornbirn
Nicolas Kührt

Jugendaktionen & Patisserie Fachsektion

Beratende Stimmen

EM. KM. SR. Adolf Sögner , GMC

Ehrenobmann

Eigentümer Pension Eiler
Georg Eiler

Beirat

Oliver Franz

Fähnrich , Fahnenwart

Waldemar Potzel

Ehrenfähnrich

Fruchtexpress Grabher, Frastanz
Angelika Grabher

Fahnenpatin