Regierung beschließt Kaiserschmarren-Quote: Mindestens jedes zehnte Gericht muss „geschmarrt“ sein
Wien (APK) – Es ist eine kleine Revolution auf Österreichs Speisekarten: Mit dem heutigen 1 des Monats April 2025 tritt die sogenannte Kaiserschmarren-Quote in Kraft mit der Übergangsfrist bis zum 01. Juli 2025. Die neue Regelung verpflichtet Gastronomiebetriebe, mindestens 10 % ihrer Speisen in Form eines Kaiserschmarrens anzubieten – süß oder pikant, klassisch oder modern, Hauptsache mit „fluffigem Herz und knusprigem Rand“.
„Der Kaiserschmarren ist mehr als nur Mehlspeise – er ist emotionale Infrastruktur“, begründet das frisch gegründete Bundesministerium für Kulinarik und Genuss die Maßnahme. Man wolle dem Traditionsgericht „endlich die gebührende Wertschätzung“ verleihen und gleichzeitig den Innovationsdruck in der Gastronomie fördern.
Demnach könnten künftig auch Varianten wie Kimchi-Kaiserschmarren, Pulled-Kalb-Schmarren oder gar veganer Rote-Rüben-Schmarren mit Liebstöckl-Krokant auf den Karten erscheinen. „Was wie ein Schmarren klingt, wird auch einer sein“, heißt es aus dem Ministerium.
Schmarrenpolizei geplant
Für die Kontrolle der Quote ist eine eigene Abteilung für Schmarrenaufsicht vorgesehen. Sie soll stichprobenartig überprüfen, ob Lokale ihre Quote erfüllen – inklusive Staubzuckertests und Rosinenzählungen.
„Wer schummelt, riskiert saftige Konsequenzen – und das nicht nur im Geschmack“, droht ein Sprecher. Im Gespräch sind auch Verwarnungen mit Apfelmusbescheid oder das vorübergehende Entziehen der Schlagoberslizenz.
Gasthaussterben verhindern – durch Schmarrenkultur?
Die Bundesregierung sieht in der Maßnahme auch eine wirtschaftspolitische Chance. Die Kaiserschmarren-Quote soll „Impulse für heimische Landwirtschaft, Mehlspeis-Pädagogik und Eierbauern“ bringen. Eine eigene „Akademie für angewandte Teigzerrüttung“ soll ab Herbst Schulungen für interessierte Betriebe anbieten.
Skeptiker:innen sehen in der Quote allerdings eine Gefahr für die kulinarische Vielfalt. Der Verband der Kartoffelgulaschfreunde kündigte bereits Proteste an.
Einführung bleibt aber unumstößlich:
„Ab 1. April gilt: Es wird g’schmarrt oder g’straft!“
Offizielle Verlautbarung
BREAKING NEWS – Kaiserschmarren wird Pflicht!Mit 1. April 2025 wird Kaiserschmarren zum verbindlichen Kulturgut der Gastronomie erklärt und in allen österreichischen Gastronomiebetrieben eine verpflichtende Kaiserschmarren-Quote von 10 % eingeführt.Das bedeutet: Mindestens jedes zehnte Gericht auf der Speisekarte muss in irgendeiner Form ein Kaiserschmarren sein – klassisch, pikant, vegetarisch oder fusion – Hauptsache fluffig!Laut einem gemeinsamen Erlass des Bundesministeriums für Kulinarik und Genuss & dem Verband der Köche Österreichs wird künftig in allen heimischen Küchen mindestens ein Kaiserschmarren-Gericht verpflichtend auf der Speisekarte geführt.„Wir wollen Österreichs ikonischste Mehlspeise international als kulinarisches Welt Kulturerbe etablieren“, erklärt VKÖ-Präsident Mike P. Pansi. Eine eigene „Schmarren-Academy“ mit staatlich geprüften Schmarrenmeister ist bereits in Vorbereitung.Ein „Amt für Schmarrenwesen“ soll zudem die Umsetzung stichprobenartig kontrollieren. Wer keine Reibeisenpfanne nachweisen kann, riskiert saftige Strafen (mit Staubzucker).Ein Schritt für mehr Schmarrenkultur – und ein echter Meilenstein für Österreich.